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Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung – SchKiSpVDBest 1

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1Fundstelle des Originaltextes:
2GBl.
3I 1987, Nr. 13, 153 - 154

Qualitätspaß
(Schüler- und Kinderspeisung)
 
Woche vom ...................... bis ....................
produzierende Einrichtung ...............................
Empfänger ...............................................
 
         
Tag Datum
Name des Kochs
Gericht Qualitätsmerkmale *2) Bemerkungen Unterschrift (Küchenkommission, Essenteilnehmer
 
         
A B G B G B K B T B
u w e w e w o w e w
s r s n m
s u c s p
e c h i e
h h m s r
e   a t a
n   c e t
    k n u
      z r
  I              
  II              
  I              
  II              
  I              
  II              
  I              
  II              
  I              
  II              
  Gesamt Bw *1)
*1)
- Bewertungseinheiten
*2)
- nähere Angaben siehe Rückseite
 
Qualitätsmerkmale Bewertungsgrundlage Bewertungseinheiten Soll
Aussehen
max. 4 Bw
-
ansprechende, zweckmäßige Anrichteweise
1
-
produkttypische Farbe
1
-
fachgerechte Zusammenstellung der Speisenkomponenten
1
-
fachgerechte Schnittführung und gleichmäßige Portionsgrößen
1
Geruch
max. 2 Bw
-
erzeugnistypischer Geruch
2
Geschmack
max. 4 Bw
-
erzeugnistypischer Geschmack
1
-
harmonisch abgestimmte Würzung
2
-
frisch, rein, ohne Beeinträchtigung
1
Konsistenz
max. 5 Bw
-
spezifische Konsistenz der festen Speisenbestandteile
2
-
Bindung entsprechend der Spezifik der flüssigen Speisenbestandteile
2
-
arteigene Oberflächenbeschaffenheit (keine Verhornung, Verkrustung)
1
Temperatur
max. 5 Bw
-
Verzehrtemperatur der Speisenkomponenten (Minimum 60 Grad bei warmen Speisen)
 
 
Hauptkomponente
2
 
Sättigungsbeilage
1
 
Gemüsebeilage
2
20
====

Hinweise für die Bewertung der Qualität des Essens für die Einrichtungen, die im Speisenferntransport beliefert werden
-
Die Qualität des Essens ist täglich zu kontrollieren und im Qualitätspaß zu bewerten;
-
der Qualitätspaß verbleibt in der Woche in den Ausgabestellen;
-
jeden Montag wird für die laufende Woche durch die produzierende Küche ein neuer Qualitätspaß ausgehändigt und der Qualitätspaß von der vorangegangenen Woche wieder vollständig ausgefüllt abgefordert;
-
treten erhebliche Qualitätsbeanstandungen auf, ist die produzierende Küche sofort durch die ausgebende Einrichtung zu informieren.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25